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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Deutsche GigaNetz GmbH (nachfolgend DGN),

Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht

Hamburg, HRB 163775 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der

Grundlage des jeweiligen Kundenvertrages ("Dienstevertrag"), der

nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der für

die einzelnen Dienste geltenden Leistungsbeschreibungen ("LB") und

Preislisten. Soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt,

kommen auch die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes

(TKG), und soweit es sich um Telemediendienste handelt, kommen auch

die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zur Anwendung.

Die AGB gelten für Verträge mit Privat- und Geschäftskunden.

1.2 Soweit die Leistungsbeschreibungen abweichende Regelungen

gegenüber den AGB enthalten, gehen die Leistungsbeschreibungen vor.

1.3 Die AGB und die Leistungsbeschreibungen gelten bis zur

vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.

1.4 Anderslautende oder von diesen AGB oder den

Leistungsbeschreibungen abweichende Geschäftsbedingungen eines

Kunden erkennt die DGN nicht an, außer die DGN hat dem schriftlich

zugestimmt.

1.5 Soweit die DGN kostenlose Dienste erbringt, können diese

jederzeit, kurzfristig und ohne Zustimmung des Kunden auch wieder

eingestellt werden. Für den Kunden entstehen aus der Nutzung

kostenloser Dienste keinerlei Rechte oder Ansprüche. Die DGN wird sich

aber bemühen, Änderungen bei kostenlosen Diensten rechtzeitig

mitzuteilen.

1.6 Privatkundenprodukte sind ausschließlich volljährigen Personen

vorbehalten, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen

Gesetzbuches (nachfolgend: „BGB“) sind, also natürliche Personen, die

die Produkte nicht zu ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit nutzen.

1.7 Verträge mit Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen, sowie

Organisationen ohne Gewinnabzielungsabsicht werden für

Geschäftskundenprodukte entsprechend der Anwendung des §71

Absatz 3 TKG geschlossen, indem vereinbart wird, dass der Kunde auf

die Anwendung von §56 Absatz 1 TKG verzichtet. Somit dürfen Verträge

die Vertragslaufzeit von 24 Monaten überschreiten und die

Verpflichtung eines Vertragsangebots über höchstens 12 Monate

entfällt.

2 VERTRAGSINHALTE

2.1 Die DGN bietet ihren Kunden u.a. Telefonie-, Internet- und TV-

/Rundfunkprodukte (Multimediaprodukte) gemäß den für die einzelnen

Dienste geltenden Leistungsbeschreibungen und Preislisten an. Diese

Produkte erfordern einen Haus- und Teilnehmeranschluss an das Netz

der Deutschen Giganetz.

2.2 Die DGN überlässt ihren Kunden im Rahmen der technischen,

rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten die Produkte und den

Teilnehmeranschluss zur Nutzung. Diese Nutzung erfordert einen

Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der DGN. Voraussetzung

dafür, dass das Gebäude an ein Glasfasernetz angeschlossen wird, ist,

dass es im Ausbaugebiet der DGN liegt und dass der jeweilige

Grundstückseigentümer die Herstellung des Anschlusses auf dem

Grundstück bzw. im Gebäude ("Übergabepunkt") gestattet.

2.3 Die DGN kann nach Ermessen die technische Lösung wählen, die für

die Erbringung ihrer Leistungen (Teilnehmeranschluss und Dienste) am

besten geeignet ist.

2.4 Die DGN kann zur Erbringung ihrer Dienste auch Dritte

(Subunternehmer) einsetzen.

2.5 Für die Gewährleistung kommen die gesetzlichen Regeln zur

Anwendung, außer es ist im Einzelfall eine darüberhinausgehende

Garantie schriftlich vereinbart.

2.6 Der Kundenvertrag und die Vereinbarungen der DGN mit Dritten

über die notwendigen Vorleistungen berücksichtigen den jeweils bei

Vertragsschluss bestehenden technischen und rechtlichen Rahmen.

Veränderungen dieses Rahmens, wie Änderungen des

Telekommunikationsgesetzes, der höchstrichterlichen Rechtsprechung,

von Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder verbindlicher

technischer Richtlinien, können die von der DGN zu erbringende

Leistung beeinflussen.

2.7 Die DGN setzt geeignete Verfahren zur Messung und Kontrolle des

Datenverkehrs ein, um eine Kapazitätsüberlastung der Netzverbindung

zu vermeiden.

3 VERTRAG

3.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde der DGN ein

verbindliches Angebot (schriftlich, online oder telefonisch) abgibt und

die DGN dieses annimmt. Bei Aufträgen, die per Telefon erteilt werden,

verifiziert die DGN die Identität des Kunden durch Abfrage von Namen,

Geburtsdatum und/oder Kundenkennwort.

3.2 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform (in

Papierform oder per E-Mail) durch die DGN zustande.

3.3 Vertragsänderungen werden erst durch die Bestätigung durch die

DGN wirksam.

3.4 Die DGN kann das Angebot eines Kunden ohne Angaben von

Gründen ablehnen. Für den Abschluss des Vertrages kann auch die

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, eines Mietvertrages, eines

Personalausweises, eines Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrages

oder die Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder eines

Zuschusses zu den Hausanschlusskosten nötig sein. Die DGN wird diese

Anforderungen im Vorhinein dem Kunden mitteilen.

3.5 Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die den

Auftrag zu einem Zweck abgibt, der nicht Ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), und Sie

Ihr Angebot unter Nutzung sog. Fernkommunikationsmittel (z.B.

Telefon, Online-Web-Formular, E-Mail) übermittelt haben oder wenn

der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht

Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein

Widerrufsrecht zu. (siehe auch Pkt. 19 dieser AGB).

3.6 Wenn die DGN den Adresspunkt des Kunden nicht 24 Monate nach

Annahme des Angebotes an das Glasfasernetz angeschlossen und nicht

mit der Zurverfügungstellung der Dienste begonnen hat, erlischt der

Vertrag automatisch.

4 GESTATTUNG

4.1 Gleichzeitig mit seinem Angebot gemäß Ziffer 3.1 gestattet der

Kunde mittels Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag, dass auf

seinem Grundstück gemäß § 76 TKG sowie an und in den darauf

befindlichen Gebäuden entsprechend § 77k TKG alle Vorrichtungen

angebracht und Leitungen verlegt werden, die notwendig sind, um

Zugänge zum öffentlichen Telekommunikationsnetz

("Teilnehmeranschlüsse") einzurichten, zu prüfen, zu betreiben und

instand zu halten. Diese Gestattung beinhaltet auch die Nutzung oder

Mitnutzung bereits vorhandener, im Eigentum des Kunden befindlicher

Leerrohre oder Versorgungsschächte sowie vorinstallierter Haus-

Verkabelungen bzw. deren Aufrüstung und Erweiterung. Durch diese

Gestattung darf die Nutzbarkeit des Grundstücks einschließlich der

Gebäude nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

4.2 Der Übergabepunkt und die Verkabelung auf dem Grundstück und

im Gebäude (sofern diese von der DGN hergestellt wurden) stellen nicht

dauerhaft mit dem Grundstück verbundene Einrichtungen dar und

bleiben daher im Eigentum der DGN. Die DGN hat ein exklusives

Nutzungsrecht an den von ihr hergestellten Einrichtungen.

4.3 Ist der Kunde Miteigentümer des Grundstücks, so muss er zusätzlich

die Erlaubnis ("Gestattung") der anderen Miteigentümer einholen (ggf.

durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung).

4.4 Ist der Kunde Mieter, so muss er die Erlaubnis ("Gestattung") des

(bzw. der) Eigentümer(s) des Grundstücks einholen.

4.5 Der Kunde wird im Falle eines Wechsels des

Grundstückseigentümers oder sonstiger dinglich Berechtigter während

der Laufzeit des Vertrags eine entsprechende Gestattung des neuen

Eigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten unverzüglich

beibringen bzw. dafür Sorge tragen, dass die gegenüber der DGN

gegebene Gestattung auch den neuen Eigentümer oder sonstige

dinglich Berechtigte rechtlich bindet.

4.6 Falls die Gestattung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer

nicht erteilt wird, endet oder falls die DGN das Recht zur Versorgung des

betreffenden Grundstücks verliert, hat die DGN ein außerordentliches

Kündigungsrecht in Bezug auf die bestehenden Diensteverträge.

5 PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, die DGN so zu unterstützen, dass sie ihre

Leistungen gemäß dem abgeschlossenen Vertrag erbringen kann. Dies

beinhaltet insbesondere die folgenden Pflichten:

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, Gestattungen gem. Pkt. 4 so rechtzeitig

einzuholen bzw. zu erteilen, dass Planung und Erstellung des

Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen können. Die DGN kann

den Dienstevertrag kündigen, wenn der Grundstückseigentümer nach

Zustandekommen des Vertrages die Durchführung von Arbeiten oder

die Unterhaltung von Installationen untersagt oder unmöglich macht.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeiter oder beauftragte

Unternehmer der DGN ungehinderten Zugang zum Grundstück und zu

den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations-,

Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen

der DGN durchzuführen. Keinesfalls ist der Kunde berechtigt, Arbeiten

selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.

5.3 Der Kunde stellt der DGN die für Installation und Betrieb des

Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, Einrichtungen,

geeignete Räume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich zur

Verfügung und deren funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand

während der Vertragslaufzeit sicher.

5.4 Wenn der Kunde Kenntnis von Umständen erlangt, die zu einer

Störung der von der DGN erbrachten Leistungen führen können, wird er

dies unverzüglich der DGN melden.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Einrichtungen, die der

Erbringung der Dienste durch die DGN dienen, vor unbefugten

Eingriffen zu schützen und selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Zugangsdaten vor Dritten – auch

vor Angehörigen – geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Falls der

Verdacht besteht, dass Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt

haben könnten, muss der Kunde diese Zugangsdaten unverzüglich

ändern bzw. ändern lassen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus

der unbefugten und vom Kunden verschuldeten Nutzung des Zugangs

durch Dritte entstehen.

Bei wiederholten Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist die DGN

berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren und die erneute

Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag

fristlos zu kündigen.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche und rechtswidrige

Nutzung der Leistungen von DGN zu unterlassen. Missbräuchlich sind

insbesondere folgende Verhaltensweisen:

- Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie

Beeinträchtigung der DGN, anderer Anbieter oder sonstiger Dritten

durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder

Vornahme schädigender Einstellungen,

- Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und

Kennzeichenrechte sowie sonstiger Schutzrechte,

Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des

Datenschutzrechts,

- Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen,

- Angebot von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten und/oder

Informationen.

- nicht bestimmungsgemäße Nutzung

Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.

5.7 Der Kunde ist gegenüber DGN und Dritten selbst verantwortlich:

- für Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihm

oder über seinen Teilnehmeranschluss im Internet eingestellt oder in

irgendeiner Weise verbreitet werden,

- für Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige

Störungen,

- für Eingabefehler,

- für die Einrichtung und Sperre bestimmter Leistungsmerkmale.

5.8 Die Kommunikation zwischen der DGN und dem Kunden erfolgt

vorzugsweise per E-Mail oder über das von der DGN zur Verfügung

gestellte Kundenportal.

Dem Kunden steht darüber hinaus aber auch eine Möglichkeit zur

telefonischen Kontaktaufnahme zur Verfügung.

5.9 Die DGN stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung

die Zugangsdaten zu seinem persönlichen elektronischen Postfach im

Kundenportal der DGN zur Verfügung, welches nur für den Kunden

zugänglich ist („Kundenportal“). Die DGN kann dem Kunden über dieses

Portal alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und

Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare,

Rechnungen und Kündigungen bereitstellen. Der Kunde ist mit der

Kommunikation über das Kundenportal einverstanden und wird sein

elektronisches Postfach regelmäßig kontrollieren. Die DGN geht davon

aus, dass die Kontrolle des Postfaches täglich erfolgt. Der Kunde wird

über den Eingang neuer Nachrichten per E-Mail benachrichtigt.

5.10 Der Kunde muss im Angebot gem. Pkt. 3.1 und bei aller

Kommunikation mit der DGN wahrheitsgemäße Angaben zu seinen

Daten machen. Änderungen seiner Rufnummer, seines Namens, seiner

Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner

Bankverbindung, weiterer relevanter Vertragsdaten sowie

grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf

Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) sind der DGN unverzüglich

bekanntzugeben. Im Falle eines Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der

DGN den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der

Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.

5.11 Der Kunde darf die Dienste der DGN nicht zu kommerziellen,

freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur

ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen,

es sei denn, dass diese Nutzung im Rahmen des Dienstevertrages

vorgesehen ist.

5.12 Die beim Kunden installierten Einrichtungen, Geräte und Zubehör

bleiben im Eigentum der DGN und sind nach dem Ende der

Vertragslaufzeit auf Aufforderung binnen 14 Tagen auf Kosten des

Kunden bei der DGN abzugeben oder an diese zurückzusenden, es sei

denn, dass ein Ausbau erforderlich ist, den nur die DGN vornehmen

kann. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und

Rückgabe der im Eigentum der DGN stehenden Einrichtungen.

5.13 Im Fall der vertragswidrigen Nutzung des Teilnehmeranschlusses

sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche

Pflichtverletzung, insbesondere bei Verstoß gegen die Ziffer 5.6., 5.10.,

5.11., ist die DGN nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige

Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu

sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen

Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der

Kunde von der DGN unverzüglich unterrichtet. Der Kunde ist in diesem

Fall weiterhin zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet.

5.14 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und

Obliegenheiten nach Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.7., 5.10., 5.11. und

5.12. nicht nach, ist die DGN berechtigt, den Vertrag gem. § 314 BGB

fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

5.15 Der Kunde stellt die DGN von allen begründeten Ansprüchen frei,

die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung der

Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5.,5.6., 5.7., 5.10.,

5.11., 5.12. gegen die DGN erhoben werden.

6 LEISTUNGSTERMINE UND FRISTEN

Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur

verbindlich, wenn die DGN diese bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig

alle Mitwirkungspflichten erbracht hat, so dass die DGN die betroffene

Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.

Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von der die

DGN nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren

Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis

besteht.

7 ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Sämtliche Preise beinhalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz

in der jeweils anzuwendenden Höhe.

7.2 Rechnungen sind nach ihrem Zugang sofort fällig, sofern nichts

anderes vereinbart ist.

7.3 Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend

mit dem Tag der Freischaltung des Teilnehmeranschlusses bzw.

Dienstes für den Rest des Kalendermonats anteilig und danach jeden

Kalendermonat im Voraus zu zahlen.

Sind monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige Entgelte für Teile

eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den

eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes

berechnet.

7.4 Sonstige Entgelte (wie z.B. verbrauchsabhängige Entgelte) sind

nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden in der Regel

monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.

7.5 Die zu entrichtenden (nutzungsunabhängigen und

verbrauchsabhängigen) Entgelte ergeben sich aus der aktuellen

Preisliste, die auf www.deutsche-giganetz.de/downloads

heruntergeladen werden kann.

7.6 Wenn eine Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis erteilt ist, werden

alle Forderungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der

Rechnung vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des

Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung. Der Kunde

muss dafür sorgen, dass auf seinem Konto eine entsprechende Deckung

vorhanden ist.

7.7 Wenn der Kunde mehrere Dienstleistungen bei der DGN beauftragt

hat, kann eine Gesamtrechnung erstellt werden.

7.8 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der

Kunde der DGN die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, und

zwar mindestens 5,00 €. Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren

Schaden nachzuweisen.

7.9 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug, so ist

die DGN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a.

über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab

Beginn des Verzuges in Rechnung zu stellen.

7.10 Die DGN ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug

entstandenen Mahnkosten (ab der 2. Mahnung) pauschal mit 5,00 € zu

berechnen. Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden

nachzuweisen.

7.11 Der Kunde kann eine Abrechnung innerhalb von acht Wochen

nach Zugang der Rechnung schriftlich beanstanden. Erhebt er innerhalb

dieser Frist keine Beanstandungen, gilt die Rechnung als genehmigt. Die

DGN wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer

unterlassenen, rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf

bleiben davon unberührt.

7.12 Der Kunde darf gegen Forderungen von DGN nur aufrechnen oder

Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn sein Gegenanspruch

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von

Ansprüchen gegen DGN ist nur nach schriftlicher Zustimmung zulässig.

7.13 Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller

Dienste, die im Verantwortungsbereich der DGN liegen, länger als eine

Woche ohne Unterbrechung an, ist der Kunde berechtigt, die

monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend

zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf

die Dienste der DGN zugreifen kann,

b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich

erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste

unmöglich wird oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.

8 VERZUG

8.1 Mit Ablauf der in Ziff. 7.6. genannten Frist befindet sich der Kunde

im Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung notwendig ist.

8.2 Die DGN ist berechtigt, eine vom Kunden gestellte Sicherheit gem.

§ 86 TKG zur Abdeckung offener Forderungen heranzuziehen, wenn der

Kunde mit einem Betrag von mehr als 100 EUR im Verzug ist. Nimmt die

DGN die Sicherheit solcher Art in Anspruch, wird der Kunde verpflichtet,

die Sicherheit unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen.

8.3 Im Übrigen kommt eine Sperre nach Ziffer 9 dieser AGB in Betracht.

9 SPERRE UND LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHTE

9.1 Die DGN darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste

gemäß § 45k TKG ganz oder teilweise sperren. Notrufverbindungen

nach § 108 Abs. 1 TKG bleiben möglich.

9.2 Außerdem ist die DGN berechtigt, den Teilnehmeranschluss des

Kunden zu sperren, wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der DGN

vorliegt oder eine Gefährdung öffentlicher Interessen oder von

Interessen Dritter droht (siehe auch Ziffer 12.2).

9.3 Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperre zur Zahlung der

monatlichen nutzungsunabhängigen Grundgebühr gemäß Preisliste

verpflichtet.

10 PREISANPASSUNGEN

10.1 Die DGN ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen gemäß

§ 315 BGB an die Entwicklung der Gesamtkosten und des allgemeinen

Preisniveaus anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.

Eine Preisanpassung (Erhöhung oder Ermäßigung) kommt insbesondere

bei folgenden Änderungen in Betracht:

- Kostenänderung bei den Diensten anderer Anbieter, zu denen DGN

dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,

- Kostenänderungen bei Vorleistungsprodukten, Netzzugängen,

Netzbetrieb und Zusammenschaltungen,

- Kostenänderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen

Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur.

Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine

Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch

etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.

Bei Kostensenkungen sind von der DGN die Preise zu ermäßigen, soweit

diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen

ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die DGN wird bei der

Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer

Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den

Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als

Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem

Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

10.2 Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein

Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb

von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung

ausgeübt werden.

10.3 DGN wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens 6

Wochen vor Inkrafttreten informieren.

11 ÄNDERUNGEN DER AGB UND DER LB

Änderungen dieser AGB und der LB können durch ein Angebot der DGN

und dessen Annahme durch den Kunden vereinbart werden. Das

Angebot durch die DGN erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen

Änderungen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen seit

Zugang widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern

der Kunde auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen wird.

Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu

den bisherigen Bedingungen weiter und die DGN erhält ein

Sonderkündigungsrecht.

Änderungen der AGB/LB zugunsten des Kunden oder Änderungen der

ABG/LB ohne nachteilige Wirkung für den Kunden werden durch

einseitige Mitteilung der DGN gegenüber dem Kunden wirksam.

12 HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN

12.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die der DGN die Erbringung ihrer

Dienste wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die DGN

von ihrer Pflicht zur Leistung befreit.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhe,

Naturkatastrophen, Stromausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen,

Pandemien und Aussperrungen, insbesondere auch bei

Zulieferbetrieben (Vordienstleistern), die die DNG nicht zu vertreten

hat. Die DGN beseitigt Leistungsstörungen unverzüglich im Rahmen

ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

12.2 Die DGN und die von ihr beauftragten Unternehmen sind

berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken

oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen,

soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des

Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere

der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes), der

Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von

Spam oder Computerviren, -würmern, -trojanern, Hack- oder DoSAttacken

usw. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch

notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Entsprechendes gilt, wenn eine

Telekommunikationsendeinrichtung des Kunden ernsthafte Schäden

am Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb verursacht.

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz ergeben sich hieraus nicht.

DGN wird den Kunden im Falle einer Leistungsbeschränkung

informieren und, sofern damit aus Gründen seines Schutzes oder der

allgemeinen Netzsicherheit eine Sperre seines Anschlusses verbunden

war, die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen.

13 SCHADENERSATZ UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

13.1 Soweit eine Verpflichtung von DGN als Anbieter von öffentlich

zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines

Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und dieser

Schaden nicht auf einer vorsätzlichen Handlung der DGN beruht, ist die

Haftung der DGN gemäß § 44a TKG auf höchstens 12.500,00 € je

Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine

einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes

Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies ebenfalls

nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der

vorstehenden Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen €

begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren

Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die

Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in

dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des

Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz

entsteht.

13.2 Für Sachschäden und Vermögensschäden haftet die DGN bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt und in Fällen einfacher

Fahrlässigkeit nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen

darf, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vertragstypischen und

vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als vertragstypisch und

vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 € pro

schadenverursachendes Ereignis. Die Haftungsbeschränkungen gelten

nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für

die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem

Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie für die

Beschaffenheit der Leistungen oder bei Arglist.

13.3 Für den Verlust von Daten des Kunden haftet DGN nach den

vorgenannten Ziffern nur im Umfang eines eigenen

Verschuldensbeitrags und nur, soweit der Kunde seine Daten täglich

gesichert hat (Backup) und diese mit einem nicht vollkommen

unverhältnismäßigen Aufwand aus dem Backup wiederhergestellt

werden können.

13.4 Für die von DGN entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder

Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs.

1 BGB ausgeschlossen.

13.5 Für schadenverursachende Ereignisse oder Störungen

(einschließlich Nicht-zustandekommen oder Abbruch eines

Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder

Vermittlungseinrichtungen oder durch Baumaßnahmen sonstiger

Dritter, Anbieter oder Netzbetreiber entstehen, haftet die DGN nur,

soweit der DGN Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen

Anbietern und Dritten zustehen. Die DGN kann ihre Verpflichtungen

gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser

Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der

DGN ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die den

Schaden verursachenden Ereignisse oder Störungen durch die DGN bzw.

ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst verursacht worden

sind.

13.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur

Schadenabwehr und zur Schadenminimierung zu treffen.

13.7 In den Fällen, in denen der Kunde eine Funktionsstörung selbst

verursacht hat bzw. eine Störung in seinem Verantwortlichkeitsbereich

lag oder eine Störung gar nicht vorgelegen hat, hat dieser der DGN die

im Rahmen der Überprüfung und Entstörung entstandenen

Aufwendungen zu erstatten.

14 VERTRAGSLAUFZEIT UND -BEENDIGUNG

14.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für den

Dienstevertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten,

beginnend ab dem Tag der Dienstbereitstellung. Das Vertragsverhältnis

verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht mit

einer Frist von einem (1) Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit

oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.

14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach

Maßgabe des § 314 BGB bleibt davon unberührt. Die Berechtigung,

Schadenersatz zu verlangen, wird durch eine Kündigung nicht

eingeschränkt.

14.3 Kündigt die DGN den Vertrag vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den der Kunde zu

vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den er selbst, die DGN

jedoch nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen Beendigung des

Vertragsverhältnis, so ist der Kunde zur Zahlung eines Ablösebetrages

verpflichtet. Die Höhe des Ablösebetrages beträgt drei Viertel der

Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der

regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Hinzu kommen die

Aufwendungen der DGN, die der DGN bei anderen Unternehmen im

Zusammenhang mit der Umschaltung und Kündigung der Leitung

entstanden sind.

14.4 Wenn die DGN (aus welchen Gründen auch immer) den

Adresspunkt des Kunden nicht an das Netz anschließt, besteht ein

außerordentliches Recht zur Kündigung dieses Vertrages ab dem

Zeitpunkt der Mitteilung dieser Entscheidung durch die DGN an den

Kunden.

14.5 Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu

erfolgen.

14.6 Während der Vertragslaufzeit können Paket-Erweiterungen und

Zusatz-Optionen gemäß Leistungsbeschreibung beauftragt werden.

Soweit nicht abweichend geregelt, haben diese keine Auswirkung auf

die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist.

15 UMZUG

15.1 Im Falle eines Umzuges gelten die nachfolgenden Bestimmungen

für Verbraucher.

15.2 Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz, ist die DGN verpflichtet, die

vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden

ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen

Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Die

DGN kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug

entstandenen Aufwand verlangen, dass jedoch nicht höher sein darf als

das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses

Entgelt ergibt sich aus der Preisliste.

15.3 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der

Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats

berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs

oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der

Umzug ist durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

16 DATENSCHUTZ

16.1 Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von

personenbezogenen Daten des Kunden sind das

Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG), die EUDatenschutz-

Grundverordnung (EU-DSGVO) und das

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

16.2 Die DGN ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen

Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu

beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten

Datenschutzhinweise im Dokument „Information zur Verwendung Ihrer

Daten“ und jederzeit auf der Internetseite www.deutsche-giganetz.de

über den gelebten Datenschutz informieren.

16.3 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen

und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt,

auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität.

Dazu arbeiten wir mit einer oder mehreren der folgenden

Wirtschaftsauskunfteien zusammen, von denen wir die dazu benötigten

Daten erhalten:

- Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss.

Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten

an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art.

14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu der bei der

Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung

finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eudsgvo/

informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

- SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Wir

übermitteln im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erhobene

personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung

und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht

vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1

Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der EU-Datenschutz-

Grundverordnung (EU-DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage

von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f EU-DSGVO dürfen nur erfolgen,

soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritter

erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und

Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz

personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der

Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher

Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von

Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch

zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im

Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren

Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der

Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur

Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFAInformationsblatt

entnommen oder online unter

www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

- CRIF Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München. Wir

übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene

personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung

und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht

vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel

GmbH.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1

Buchstabe b und Buchstabe f der EU-DSGVO. Der Datenaustausch mit

der CRIF Bürgel GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur

Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen (§§ 505a und 506 des

Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die CRIF Bürgel GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet

sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren

Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz

sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein

Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht)

Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von

natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der

CRIF Bürgel GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder

online unter http://www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen

werden.

17 WEITERE PFLICHTINFORMATIONEN

Neben den bereits in den AGB an anderer Stelle benannten

Informationen zum Kunden- und Datenschutz nachfolgend ergänzend

weitere Pflichtinformationen:

17.1 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen

angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.deutschegiganetz.

de einsehbar.

17.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges

Preisverzeichnis ist unter www.deutsche-giganetz.de/downloads

einsehbar.

17.3 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges

für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt

wird, soweit technisch möglich.

17.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich nach der Schaltung des

Anschlusses über die aktuelle Qualität der Datenübertragungsrate zu

informieren, indem 1. eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt

wird, 2. ein Angebot des Anbieters (DGN) zur Messung besteht, die

durch den Kunden durchgeführt werden kann, oder 3. ein Angebot der

Bundesnetzagentur zur Messung besteht.

17.5 Die DGN kann auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder

auf Bedrohungen oder Schwachstellen u.a. mit

Kundenkontaktaufnahme, Entstörung, Anschlusssperrung, Software-

Updates, Hardware-Optimierung und Hardware-Austausch reagieren.

18 AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG

18.1 Der Kunde kann gemäß § 47a TKG im Falle eines Streits über einen

Sachverhalt, der mit den dort genannten Regelungen zusammenhängt,

mit der DGN ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle

Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag auf

ein Schlichtungsverfahren kann formlos online (über die Homepage der

Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de unter

Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“) oder

per Brief gestellt werden. Die Adresse lautet: Bundesnetzagentur für

Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Re. 216,

Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn.

18.2 Soweit der Vertrag online abgeschlossen wurde und der Kunde

Verbraucher ist, steht ihm für die außergerichtliche Beilegung von

Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen auch die Plattform zur

Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (OS-Plattform) zur

Verfügung. Diese Plattform ist im Internet unter

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Die DGN ist nicht zur

Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und wird im Anrufungsfall

individuell über eine Teilnahme entscheiden.

19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

19.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist und bei Abschluss des Vertrags

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte

und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die DGN aus

Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher

Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für

alle Streitigkeiten der Sitz der DGN in Hamburg.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Hamburg. Ausschließliche

Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

19.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in

Textform durch die DGN erfolgt.

19.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach

vorheriger schriftlicher Zustimmung von der DGN auf einen Dritten

übertragen.

19.4 Die DGN darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein

konzernverbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG übertragen.

Darüber hinaus ist die DGN berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder

teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung

hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine

überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.

19.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

19.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder

undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder

undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im

Übrigen unberührt.

20 WIDERRUFSBELEHRUNG BEI BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen

diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. ab dem Tag des Zugangs der

Auftragsannahmeerklärung durch die DGN beim Kunden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Deutsche GigaNetz GmbH

Schauenburgerstraße 27

20095 Hamburg

Telefon: +49 40 593 6300

E-Mail: kundenservice@deutsche-giganetz.de

Faxnummer: +49 40 593 630 - 104

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter

Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu

widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie

können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige

Erklärung auch auf unserer Website www.deutschegiganetz.

de/downloads elektronisch ausfüllen und übermitteln.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen

unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines

solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist

absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,

die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit

Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie

eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen

vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über

Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese

Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen

wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden

Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich, und in jedem Fall spätestens binnen

vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses

Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die

Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn

Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung

der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur

aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der

Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht

notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der

Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen

Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie

uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags

unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum

Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen

entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses

Formular (oder den Vordruck auf www.deutschegiganetz.

de/downloads) aus und senden Sie es zurück an:

Deutsche GigaNetz GmbH

Schauenburgerstraße 27

20095 Hamburg

Telefon +49 40 593 6300

E-Mail: kundenservice@deutsche-giganetz.de

Faxnummer: +49 40 593 630 - 104

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen

Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (detaillierte Beschreibung,

damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der

Widerruf bezieht) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen

(detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann,

auf welche Dienstleistungen sich der Widerruf bezieht) (*)

Waren:

Dienstleistungen:

Bestellt am(*)/erhalten am(*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen