Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Deutsche GigaNetz GmbH (nachfolgend DGN),
Schauenburgerstraße 27, 20095 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht
Hamburg, HRB 163775 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage des jeweiligen Kundenvertrages ("Dienstevertrag"), der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und der für
die einzelnen Dienste geltenden Leistungsbeschreibungen ("LB") und
Preislisten. Soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt,
kommen auch die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
(TKG), und soweit es sich um Telemediendienste handelt, kommen auch
die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zur Anwendung.
Die AGB gelten für Verträge mit Privat- und Geschäftskunden.
1.2 Soweit die Leistungsbeschreibungen abweichende Regelungen
gegenüber den AGB enthalten, gehen die Leistungsbeschreibungen vor.
1.3 Die AGB und die Leistungsbeschreibungen gelten bis zur
vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
1.4 Anderslautende oder von diesen AGB oder den
Leistungsbeschreibungen abweichende Geschäftsbedingungen eines
Kunden erkennt die DGN nicht an, außer die DGN hat dem schriftlich
zugestimmt.
1.5 Soweit die DGN kostenlose Dienste erbringt, können diese
jederzeit, kurzfristig und ohne Zustimmung des Kunden auch wieder
eingestellt werden. Für den Kunden entstehen aus der Nutzung
kostenloser Dienste keinerlei Rechte oder Ansprüche. Die DGN wird sich
aber bemühen, Änderungen bei kostenlosen Diensten rechtzeitig
mitzuteilen.
1.6 Privatkundenprodukte sind ausschließlich volljährigen Personen
vorbehalten, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (nachfolgend: „BGB“) sind, also natürliche Personen, die
die Produkte nicht zu ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit nutzen.
1.7 Verträge mit Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen, sowie
Organisationen ohne Gewinnabzielungsabsicht werden für
Geschäftskundenprodukte entsprechend der Anwendung des §71
Absatz 3 TKG geschlossen, indem vereinbart wird, dass der Kunde auf
die Anwendung von §56 Absatz 1 TKG verzichtet. Somit dürfen Verträge
die Vertragslaufzeit von 24 Monaten überschreiten und die
Verpflichtung eines Vertragsangebots über höchstens 12 Monate
entfällt.
2 VERTRAGSINHALTE
2.1 Die DGN bietet ihren Kunden u.a. Telefonie-, Internet- und TV-
/Rundfunkprodukte (Multimediaprodukte) gemäß den für die einzelnen
Dienste geltenden Leistungsbeschreibungen und Preislisten an. Diese
Produkte erfordern einen Haus- und Teilnehmeranschluss an das Netz
der Deutschen Giganetz.
2.2 Die DGN überlässt ihren Kunden im Rahmen der technischen,
rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten die Produkte und den
Teilnehmeranschluss zur Nutzung. Diese Nutzung erfordert einen
Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der DGN. Voraussetzung
dafür, dass das Gebäude an ein Glasfasernetz angeschlossen wird, ist,
dass es im Ausbaugebiet der DGN liegt und dass der jeweilige
Grundstückseigentümer die Herstellung des Anschlusses auf dem
Grundstück bzw. im Gebäude ("Übergabepunkt") gestattet.
2.3 Die DGN kann nach Ermessen die technische Lösung wählen, die für
die Erbringung ihrer Leistungen (Teilnehmeranschluss und Dienste) am
besten geeignet ist.
2.4 Die DGN kann zur Erbringung ihrer Dienste auch Dritte
(Subunternehmer) einsetzen.
2.5 Für die Gewährleistung kommen die gesetzlichen Regeln zur
Anwendung, außer es ist im Einzelfall eine darüberhinausgehende
Garantie schriftlich vereinbart.
2.6 Der Kundenvertrag und die Vereinbarungen der DGN mit Dritten
über die notwendigen Vorleistungen berücksichtigen den jeweils bei
Vertragsschluss bestehenden technischen und rechtlichen Rahmen.
Veränderungen dieses Rahmens, wie Änderungen des
Telekommunikationsgesetzes, der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
von Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder verbindlicher
technischer Richtlinien, können die von der DGN zu erbringende
Leistung beeinflussen.
2.7 Die DGN setzt geeignete Verfahren zur Messung und Kontrolle des
Datenverkehrs ein, um eine Kapazitätsüberlastung der Netzverbindung
zu vermeiden.
3 VERTRAG
3.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde der DGN ein
verbindliches Angebot (schriftlich, online oder telefonisch) abgibt und
die DGN dieses annimmt. Bei Aufträgen, die per Telefon erteilt werden,
verifiziert die DGN die Identität des Kunden durch Abfrage von Namen,
Geburtsdatum und/oder Kundenkennwort.
3.2 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform (in
Papierform oder per E-Mail) durch die DGN zustande.
3.3 Vertragsänderungen werden erst durch die Bestätigung durch die
DGN wirksam.
3.4 Die DGN kann das Angebot eines Kunden ohne Angaben von
Gründen ablehnen. Für den Abschluss des Vertrages kann auch die
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, eines Mietvertrages, eines
Personalausweises, eines Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrages
oder die Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder eines
Zuschusses zu den Hausanschlusskosten nötig sein. Die DGN wird diese
Anforderungen im Vorhinein dem Kunden mitteilen.
3.5 Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die den
Auftrag zu einem Zweck abgibt, der nicht Ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), und Sie
Ihr Angebot unter Nutzung sog. Fernkommunikationsmittel (z.B.
Telefon, Online-Web-Formular, E-Mail) übermittelt haben oder wenn
der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht
Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein
Widerrufsrecht zu. (siehe auch Pkt. 19 dieser AGB).
3.6 Wenn die DGN den Adresspunkt des Kunden nicht 24 Monate nach
Annahme des Angebotes an das Glasfasernetz angeschlossen und nicht
mit der Zurverfügungstellung der Dienste begonnen hat, erlischt der
Vertrag automatisch.
4 GESTATTUNG
4.1 Gleichzeitig mit seinem Angebot gemäß Ziffer 3.1 gestattet der
Kunde mittels Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag, dass auf
seinem Grundstück gemäß § 76 TKG sowie an und in den darauf
befindlichen Gebäuden entsprechend § 77k TKG alle Vorrichtungen
angebracht und Leitungen verlegt werden, die notwendig sind, um
Zugänge zum öffentlichen Telekommunikationsnetz
("Teilnehmeranschlüsse") einzurichten, zu prüfen, zu betreiben und
instand zu halten. Diese Gestattung beinhaltet auch die Nutzung oder
Mitnutzung bereits vorhandener, im Eigentum des Kunden befindlicher
Leerrohre oder Versorgungsschächte sowie vorinstallierter Haus-
Verkabelungen bzw. deren Aufrüstung und Erweiterung. Durch diese
Gestattung darf die Nutzbarkeit des Grundstücks einschließlich der
Gebäude nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4.2 Der Übergabepunkt und die Verkabelung auf dem Grundstück und
im Gebäude (sofern diese von der DGN hergestellt wurden) stellen nicht
dauerhaft mit dem Grundstück verbundene Einrichtungen dar und
bleiben daher im Eigentum der DGN. Die DGN hat ein exklusives
Nutzungsrecht an den von ihr hergestellten Einrichtungen.
4.3 Ist der Kunde Miteigentümer des Grundstücks, so muss er zusätzlich
die Erlaubnis ("Gestattung") der anderen Miteigentümer einholen (ggf.
durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung).
4.4 Ist der Kunde Mieter, so muss er die Erlaubnis ("Gestattung") des
(bzw. der) Eigentümer(s) des Grundstücks einholen.
4.5 Der Kunde wird im Falle eines Wechsels des
Grundstückseigentümers oder sonstiger dinglich Berechtigter während
der Laufzeit des Vertrags eine entsprechende Gestattung des neuen
Eigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten unverzüglich
beibringen bzw. dafür Sorge tragen, dass die gegenüber der DGN
gegebene Gestattung auch den neuen Eigentümer oder sonstige
dinglich Berechtigte rechtlich bindet.
4.6 Falls die Gestattung durch den jeweiligen Grundstückseigentümer
nicht erteilt wird, endet oder falls die DGN das Recht zur Versorgung des
betreffenden Grundstücks verliert, hat die DGN ein außerordentliches
Kündigungsrecht in Bezug auf die bestehenden Diensteverträge.
5 PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, die DGN so zu unterstützen, dass sie ihre
Leistungen gemäß dem abgeschlossenen Vertrag erbringen kann. Dies
beinhaltet insbesondere die folgenden Pflichten:
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, Gestattungen gem. Pkt. 4 so rechtzeitig
einzuholen bzw. zu erteilen, dass Planung und Erstellung des
Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen können. Die DGN kann
den Dienstevertrag kündigen, wenn der Grundstückseigentümer nach
Zustandekommen des Vertrages die Durchführung von Arbeiten oder
die Unterhaltung von Installationen untersagt oder unmöglich macht.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeiter oder beauftragte
Unternehmer der DGN ungehinderten Zugang zum Grundstück und zu
den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations-,
Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen
der DGN durchzuführen. Keinesfalls ist der Kunde berechtigt, Arbeiten
selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
5.3 Der Kunde stellt der DGN die für Installation und Betrieb des
Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, Einrichtungen,
geeignete Räume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich zur
Verfügung und deren funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand
während der Vertragslaufzeit sicher.
5.4 Wenn der Kunde Kenntnis von Umständen erlangt, die zu einer
Störung der von der DGN erbrachten Leistungen führen können, wird er
dies unverzüglich der DGN melden.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Einrichtungen, die der
Erbringung der Dienste durch die DGN dienen, vor unbefugten
Eingriffen zu schützen und selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Zugangsdaten vor Dritten – auch
vor Angehörigen – geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Falls der
Verdacht besteht, dass Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt
haben könnten, muss der Kunde diese Zugangsdaten unverzüglich
ändern bzw. ändern lassen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus
der unbefugten und vom Kunden verschuldeten Nutzung des Zugangs
durch Dritte entstehen.
Bei wiederholten Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist die DGN
berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren und die erneute
Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag
fristlos zu kündigen.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche und rechtswidrige
Nutzung der Leistungen von DGN zu unterlassen. Missbräuchlich sind
insbesondere folgende Verhaltensweisen:
- Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie
Beeinträchtigung der DGN, anderer Anbieter oder sonstiger Dritten
durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder
Vornahme schädigender Einstellungen,
- Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und
Kennzeichenrechte sowie sonstiger Schutzrechte,
Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des
Datenschutzrechts,
- Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen,
- Angebot von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten und/oder
Informationen.
- nicht bestimmungsgemäße Nutzung
Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden.
5.7 Der Kunde ist gegenüber DGN und Dritten selbst verantwortlich:
- für Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihm
oder über seinen Teilnehmeranschluss im Internet eingestellt oder in
irgendeiner Weise verbreitet werden,
- für Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige
Störungen,
- für Eingabefehler,
- für die Einrichtung und Sperre bestimmter Leistungsmerkmale.
5.8 Die Kommunikation zwischen der DGN und dem Kunden erfolgt
vorzugsweise per E-Mail oder über das von der DGN zur Verfügung
gestellte Kundenportal.
Dem Kunden steht darüber hinaus aber auch eine Möglichkeit zur
telefonischen Kontaktaufnahme zur Verfügung.
5.9 Die DGN stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung
die Zugangsdaten zu seinem persönlichen elektronischen Postfach im
Kundenportal der DGN zur Verfügung, welches nur für den Kunden
zugänglich ist („Kundenportal“). Die DGN kann dem Kunden über dieses
Portal alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und
Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare,
Rechnungen und Kündigungen bereitstellen. Der Kunde ist mit der
Kommunikation über das Kundenportal einverstanden und wird sein
elektronisches Postfach regelmäßig kontrollieren. Die DGN geht davon
aus, dass die Kontrolle des Postfaches täglich erfolgt. Der Kunde wird
über den Eingang neuer Nachrichten per E-Mail benachrichtigt.
5.10 Der Kunde muss im Angebot gem. Pkt. 3.1 und bei aller
Kommunikation mit der DGN wahrheitsgemäße Angaben zu seinen
Daten machen. Änderungen seiner Rufnummer, seines Namens, seiner
Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner
Bankverbindung, weiterer relevanter Vertragsdaten sowie
grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) sind der DGN unverzüglich
bekanntzugeben. Im Falle eines Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der
DGN den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der
Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.
5.11 Der Kunde darf die Dienste der DGN nicht zu kommerziellen,
freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur
ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen,
es sei denn, dass diese Nutzung im Rahmen des Dienstevertrages
vorgesehen ist.
5.12 Die beim Kunden installierten Einrichtungen, Geräte und Zubehör
bleiben im Eigentum der DGN und sind nach dem Ende der
Vertragslaufzeit auf Aufforderung binnen 14 Tagen auf Kosten des
Kunden bei der DGN abzugeben oder an diese zurückzusenden, es sei
denn, dass ein Ausbau erforderlich ist, den nur die DGN vornehmen
kann. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und
Rückgabe der im Eigentum der DGN stehenden Einrichtungen.
5.13 Im Fall der vertragswidrigen Nutzung des Teilnehmeranschlusses
sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche
Pflichtverletzung, insbesondere bei Verstoß gegen die Ziffer 5.6., 5.10.,
5.11., ist die DGN nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige
Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu
sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen
Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der
Kunde von der DGN unverzüglich unterrichtet. Der Kunde ist in diesem
Fall weiterhin zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet.
5.14 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und
Obliegenheiten nach Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.7., 5.10., 5.11. und
5.12. nicht nach, ist die DGN berechtigt, den Vertrag gem. § 314 BGB
fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
5.15 Der Kunde stellt die DGN von allen begründeten Ansprüchen frei,
die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung der
Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5.,5.6., 5.7., 5.10.,
5.11., 5.12. gegen die DGN erhoben werden.
6 LEISTUNGSTERMINE UND FRISTEN
Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur
verbindlich, wenn die DGN diese bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig
alle Mitwirkungspflichten erbracht hat, so dass die DGN die betroffene
Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann.
Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von der die
DGN nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren
Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis
besteht.
7 ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Sämtliche Preise beinhalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz
in der jeweils anzuwendenden Höhe.
7.2 Rechnungen sind nach ihrem Zugang sofort fällig, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
7.3 Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend
mit dem Tag der Freischaltung des Teilnehmeranschlusses bzw.
Dienstes für den Rest des Kalendermonats anteilig und danach jeden
Kalendermonat im Voraus zu zahlen.
Sind monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige Entgelte für Teile
eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den
eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes
berechnet.
7.4 Sonstige Entgelte (wie z.B. verbrauchsabhängige Entgelte) sind
nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden in der Regel
monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.
7.5 Die zu entrichtenden (nutzungsunabhängigen und
verbrauchsabhängigen) Entgelte ergeben sich aus der aktuellen
Preisliste, die auf www.deutsche-giganetz.de/downloads
heruntergeladen werden kann.
7.6 Wenn eine Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis erteilt ist, werden
alle Forderungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der
Rechnung vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des
Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung. Der Kunde
muss dafür sorgen, dass auf seinem Konto eine entsprechende Deckung
vorhanden ist.
7.7 Wenn der Kunde mehrere Dienstleistungen bei der DGN beauftragt
hat, kann eine Gesamtrechnung erstellt werden.
7.8 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde der DGN die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, und
zwar mindestens 5,00 €. Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren
Schaden nachzuweisen.
7.9 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug, so ist
die DGN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab
Beginn des Verzuges in Rechnung zu stellen.
7.10 Die DGN ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug
entstandenen Mahnkosten (ab der 2. Mahnung) pauschal mit 5,00 € zu
berechnen. Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen.
7.11 Der Kunde kann eine Abrechnung innerhalb von acht Wochen
nach Zugang der Rechnung schriftlich beanstanden. Erhebt er innerhalb
dieser Frist keine Beanstandungen, gilt die Rechnung als genehmigt. Die
DGN wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer
unterlassenen, rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf
bleiben davon unberührt.
7.12 Der Kunde darf gegen Forderungen von DGN nur aufrechnen oder
Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn sein Gegenanspruch
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von
Ansprüchen gegen DGN ist nur nach schriftlicher Zustimmung zulässig.
7.13 Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller
Dienste, die im Verantwortungsbereich der DGN liegen, länger als eine
Woche ohne Unterbrechung an, ist der Kunde berechtigt, die
monatlichen Entgelte für den Zeitraum der Behinderung entsprechend
zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf
die Dienste der DGN zugreifen kann,
b) die Nutzung der vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich
erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste
unmöglich wird oder vergleichbaren Beschränkungen unterliegen.
8 VERZUG
8.1 Mit Ablauf der in Ziff. 7.6. genannten Frist befindet sich der Kunde
im Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung notwendig ist.
8.2 Die DGN ist berechtigt, eine vom Kunden gestellte Sicherheit gem.
§ 86 TKG zur Abdeckung offener Forderungen heranzuziehen, wenn der
Kunde mit einem Betrag von mehr als 100 EUR im Verzug ist. Nimmt die
DGN die Sicherheit solcher Art in Anspruch, wird der Kunde verpflichtet,
die Sicherheit unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen.
8.3 Im Übrigen kommt eine Sperre nach Ziffer 9 dieser AGB in Betracht.
9 SPERRE UND LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHTE
9.1 Die DGN darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
gemäß § 45k TKG ganz oder teilweise sperren. Notrufverbindungen
nach § 108 Abs. 1 TKG bleiben möglich.
9.2 Außerdem ist die DGN berechtigt, den Teilnehmeranschluss des
Kunden zu sperren, wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der DGN
vorliegt oder eine Gefährdung öffentlicher Interessen oder von
Interessen Dritter droht (siehe auch Ziffer 12.2).
9.3 Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperre zur Zahlung der
monatlichen nutzungsunabhängigen Grundgebühr gemäß Preisliste
verpflichtet.
10 PREISANPASSUNGEN
10.1 Die DGN ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen gemäß
§ 315 BGB an die Entwicklung der Gesamtkosten und des allgemeinen
Preisniveaus anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
Eine Preisanpassung (Erhöhung oder Ermäßigung) kommt insbesondere
bei folgenden Änderungen in Betracht:
- Kostenänderung bei den Diensten anderer Anbieter, zu denen DGN
dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
- Kostenänderungen bei Vorleistungsprodukten, Netzzugängen,
Netzbetrieb und Zusammenschaltungen,
- Kostenänderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen
Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur.
Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine
Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch
etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.
Bei Kostensenkungen sind von der DGN die Preise zu ermäßigen, soweit
diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen
ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die DGN wird bei der
Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den
Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als
Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem
Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
10.2 Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein
Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb
von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
10.3 DGN wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens 6
Wochen vor Inkrafttreten informieren.
11 ÄNDERUNGEN DER AGB UND DER LB
Änderungen dieser AGB und der LB können durch ein Angebot der DGN
und dessen Annahme durch den Kunden vereinbart werden. Das
Angebot durch die DGN erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen
Änderungen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen seit
Zugang widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern
der Kunde auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen wird.
Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu
den bisherigen Bedingungen weiter und die DGN erhält ein
Sonderkündigungsrecht.
Änderungen der AGB/LB zugunsten des Kunden oder Änderungen der
ABG/LB ohne nachteilige Wirkung für den Kunden werden durch
einseitige Mitteilung der DGN gegenüber dem Kunden wirksam.
12 HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
12.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die der DGN die Erbringung ihrer
Dienste wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist die DGN
von ihrer Pflicht zur Leistung befreit.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhe,
Naturkatastrophen, Stromausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen,
Pandemien und Aussperrungen, insbesondere auch bei
Zulieferbetrieben (Vordienstleistern), die die DNG nicht zu vertreten
hat. Die DGN beseitigt Leistungsstörungen unverzüglich im Rahmen
ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
12.2 Die DGN und die von ihr beauftragten Unternehmen sind
berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken
oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen,
soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des
Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere
der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes), der
Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von
Spam oder Computerviren, -würmern, -trojanern, Hack- oder DoSAttacken
usw. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch
notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Entsprechendes gilt, wenn eine
Telekommunikationsendeinrichtung des Kunden ernsthafte Schäden
am Netz oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb verursacht.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz ergeben sich hieraus nicht.
DGN wird den Kunden im Falle einer Leistungsbeschränkung
informieren und, sofern damit aus Gründen seines Schutzes oder der
allgemeinen Netzsicherheit eine Sperre seines Anschlusses verbunden
war, die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen.
13 SCHADENERSATZ UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
13.1 Soweit eine Verpflichtung von DGN als Anbieter von öffentlich
zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines
Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und dieser
Schaden nicht auf einer vorsätzlichen Handlung der DGN beruht, ist die
Haftung der DGN gemäß § 44a TKG auf höchstens 12.500,00 € je
Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine
einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes
Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies ebenfalls
nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der
vorstehenden Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen €
begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in
dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des
Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz
entsteht.
13.2 Für Sachschäden und Vermögensschäden haftet die DGN bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt und in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vertragstypischen und
vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als vertragstypisch und
vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 € pro
schadenverursachendes Ereignis. Die Haftungsbeschränkungen gelten
nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für
die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Leistungen oder bei Arglist.
13.3 Für den Verlust von Daten des Kunden haftet DGN nach den
vorgenannten Ziffern nur im Umfang eines eigenen
Verschuldensbeitrags und nur, soweit der Kunde seine Daten täglich
gesichert hat (Backup) und diese mit einem nicht vollkommen
unverhältnismäßigen Aufwand aus dem Backup wiederhergestellt
werden können.
13.4 Für die von DGN entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder
Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs.
1 BGB ausgeschlossen.
13.5 Für schadenverursachende Ereignisse oder Störungen
(einschließlich Nicht-zustandekommen oder Abbruch eines
Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder
Vermittlungseinrichtungen oder durch Baumaßnahmen sonstiger
Dritter, Anbieter oder Netzbetreiber entstehen, haftet die DGN nur,
soweit der DGN Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen
Anbietern und Dritten zustehen. Die DGN kann ihre Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser
Schadenersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der
DGN ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die den
Schaden verursachenden Ereignisse oder Störungen durch die DGN bzw.
ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst verursacht worden
sind.
13.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur
Schadenabwehr und zur Schadenminimierung zu treffen.
13.7 In den Fällen, in denen der Kunde eine Funktionsstörung selbst
verursacht hat bzw. eine Störung in seinem Verantwortlichkeitsbereich
lag oder eine Störung gar nicht vorgelegen hat, hat dieser der DGN die
im Rahmen der Überprüfung und Entstörung entstandenen
Aufwendungen zu erstatten.
14 VERTRAGSLAUFZEIT UND -BEENDIGUNG
14.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für den
Dienstevertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten,
beginnend ab dem Tag der Dienstbereitstellung. Das Vertragsverhältnis
verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht mit
einer Frist von einem (1) Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach
Maßgabe des § 314 BGB bleibt davon unberührt. Die Berechtigung,
Schadenersatz zu verlangen, wird durch eine Kündigung nicht
eingeschränkt.
14.3 Kündigt die DGN den Vertrag vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den der Kunde zu
vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den er selbst, die DGN
jedoch nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen Beendigung des
Vertragsverhältnis, so ist der Kunde zur Zahlung eines Ablösebetrages
verpflichtet. Die Höhe des Ablösebetrages beträgt drei Viertel der
Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der
regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Hinzu kommen die
Aufwendungen der DGN, die der DGN bei anderen Unternehmen im
Zusammenhang mit der Umschaltung und Kündigung der Leitung
entstanden sind.
14.4 Wenn die DGN (aus welchen Gründen auch immer) den
Adresspunkt des Kunden nicht an das Netz anschließt, besteht ein
außerordentliches Recht zur Kündigung dieses Vertrages ab dem
Zeitpunkt der Mitteilung dieser Entscheidung durch die DGN an den
Kunden.
14.5 Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu
erfolgen.
14.6 Während der Vertragslaufzeit können Paket-Erweiterungen und
Zusatz-Optionen gemäß Leistungsbeschreibung beauftragt werden.
Soweit nicht abweichend geregelt, haben diese keine Auswirkung auf
die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist.
15 UMZUG
15.1 Im Falle eines Umzuges gelten die nachfolgenden Bestimmungen
für Verbraucher.
15.2 Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz, ist die DGN verpflichtet, die
vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden
ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen
Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Die
DGN kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug
entstandenen Aufwand verlangen, dass jedoch nicht höher sein darf als
das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses
Entgelt ergibt sich aus der Preisliste.
15.3 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der
Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats
berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs
oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der
Umzug ist durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
16 DATENSCHUTZ
16.1 Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten des Kunden sind das
Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG), die EUDatenschutz-
Grundverordnung (EU-DSGVO) und das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
16.2 Die DGN ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen
Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu
beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten
Datenschutzhinweise im Dokument „Information zur Verwendung Ihrer
Daten“ und jederzeit auf der Internetseite www.deutsche-giganetz.de
über den gelebten Datenschutz informieren.
16.3 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen
und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt,
auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität.
Dazu arbeiten wir mit einer oder mehreren der folgenden
Wirtschaftsauskunfteien zusammen, von denen wir die dazu benötigten
Daten erhalten:
- Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss.
Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art.
14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu der bei der
Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung
finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eudsgvo/
informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
- SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Wir
übermitteln im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung
und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht
vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1
Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (EU-DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage
von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f EU-DSGVO dürfen nur erfolgen,
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritter
erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der
Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher
Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von
Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch
zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im
Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren
Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFAInformationsblatt
entnommen oder online unter
www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
- CRIF Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München. Wir
übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung
und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht
vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel
GmbH.
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1
Buchstabe b und Buchstabe f der EU-DSGVO. Der Datenaustausch mit
der CRIF Bürgel GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur
Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen (§§ 505a und 506 des
Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die CRIF Bürgel GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet
sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren
Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht)
Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der
CRIF Bürgel GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder
online unter http://www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen
werden.
17 WEITERE PFLICHTINFORMATIONEN
Neben den bereits in den AGB an anderer Stelle benannten
Informationen zum Kunden- und Datenschutz nachfolgend ergänzend
weitere Pflichtinformationen:
17.1 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen
angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.deutschegiganetz.
de einsehbar.
17.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges
Preisverzeichnis ist unter www.deutsche-giganetz.de/downloads
einsehbar.
17.3 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges
für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt
wird, soweit technisch möglich.
17.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich nach der Schaltung des
Anschlusses über die aktuelle Qualität der Datenübertragungsrate zu
informieren, indem 1. eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt
wird, 2. ein Angebot des Anbieters (DGN) zur Messung besteht, die
durch den Kunden durchgeführt werden kann, oder 3. ein Angebot der
Bundesnetzagentur zur Messung besteht.
17.5 Die DGN kann auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder
auf Bedrohungen oder Schwachstellen u.a. mit
Kundenkontaktaufnahme, Entstörung, Anschlusssperrung, Software-
Updates, Hardware-Optimierung und Hardware-Austausch reagieren.
18 AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
18.1 Der Kunde kann gemäß § 47a TKG im Falle eines Streits über einen
Sachverhalt, der mit den dort genannten Regelungen zusammenhängt,
mit der DGN ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle
Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen. Der Antrag auf
ein Schlichtungsverfahren kann formlos online (über die Homepage der
Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de unter
Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“) oder
per Brief gestellt werden. Die Adresse lautet: Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn, Re. 216,
Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn.
18.2 Soweit der Vertrag online abgeschlossen wurde und der Kunde
Verbraucher ist, steht ihm für die außergerichtliche Beilegung von
Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen auch die Plattform zur
Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (OS-Plattform) zur
Verfügung. Diese Plattform ist im Internet unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Die DGN ist nicht zur
Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und wird im Anrufungsfall
individuell über eine Teilnahme entscheiden.
19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist und bei Abschluss des Vertrags
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte
und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die DGN aus
Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher
Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten der Sitz der DGN in Hamburg.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Hamburg. Ausschließliche
Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
19.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in
Textform durch die DGN erfolgt.
19.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von der DGN auf einen Dritten
übertragen.
19.4 Die DGN darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein
konzernverbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG übertragen.
Darüber hinaus ist die DGN berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder
teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung
hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine
überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.
19.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt.
20 WIDERRUFSBELEHRUNG BEI BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. ab dem Tag des Zugangs der
Auftragsannahmeerklärung durch die DGN beim Kunden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 593 6300
E-Mail: kundenservice@deutsche-giganetz.de
Faxnummer: +49 40 593 630 - 104
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie
können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige
Erklärung auch auf unserer Website www.deutschegiganetz.
de/downloads elektronisch ausfüllen und übermitteln.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen
unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines
solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich, und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular (oder den Vordruck auf www.deutschegiganetz.
de/downloads) aus und senden Sie es zurück an:
Deutsche GigaNetz GmbH
Schauenburgerstraße 27
20095 Hamburg
Telefon +49 40 593 6300
E-Mail: kundenservice@deutsche-giganetz.de
Faxnummer: +49 40 593 630 - 104
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen
Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (detaillierte Beschreibung,
damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Waren sich der
Widerruf bezieht) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen
(detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann,
auf welche Dienstleistungen sich der Widerruf bezieht) (*)
Waren:
Dienstleistungen:
Bestellt am(*)/erhalten am(*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen